Geografie und wirtschaftliche Bildung · Politische Bildung · Sek I
Wer entscheidet eigentlich in Europa – und was kannst du selbst bewirken, damit aus einer Idee ein Gesetz für 450 Millionen Menschen wird?
assets/img/buch/eu-werkstatt/opener-eu-flagge.jpgassets/img/buch/eu-werkstatt/reisepass-alt.jpgDie Europäische Union ist ein Verbund von 27 Staaten. In ihr leben rund 450 Millionen Menschen, und es gibt 24 Amtssprachen [1]. Die EU ist aber kein Bundesstaat wie die USA. Jedes Mitglied bleibt ein eigener Staat. Die Länder haben nur vereinbart, manche Dinge gemeinsam zu regeln. Das Wichtigste ist der Binnenmarkt. Er bringt vier Freiheiten: Waren, Menschen, Dienstleistungen und Geld dürfen frei über die Grenzen. Man nennt sie die vier Grundfreiheiten. Du spürst die EU jeden Tag, oft ohne es zu merken. Dein Handy kostet im EU-Ausland nichts extra – das nennt man Roaming. In 20 Ländern zahlst du mit dem Euro. Mit Erasmus+ kannst du ein Jahr im Ausland lernen. Und an den meisten Grenzen innerhalb der EU hält dich niemand mehr an – dafür sorgt das Schengen-Abkommen.
Österreich stimmte am 12. Juni 1994 über den Beitritt ab. In dieser Volksabstimmung sagten 66,6 % Ja. Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied [2]. Die Schweiz ging einen anderen Weg. 1992 lehnte das Stimmvolk knapp ab, dem Europäischen Wirtschaftsraum beizutreten (50,3 % Nein). Der Europäische Wirtschaftsraum verbindet Länder mit dem Binnenmarkt, ohne dass sie EU-Mitglied sind. Seither regelt die Schweiz ihr Verhältnis zur EU mit über 100 einzelnen Verträgen [3]. Das winzige Liechtenstein ist seit 1995 im EWR. So macht es beim Binnenmarkt mit, ohne EU-Mitglied zu sein [3].
Wichtig ist: Die EU darf nicht alles regeln. Sie darf nur das, wofür ihr die Staaten die Zuständigkeit gegeben haben. Handel, Verbraucherschutz oder Umwelt-Regeln – ja. Schule, Steuern, Familie oder Militär – das bleibt Sache der einzelnen Länder. Dahinter steht ein wichtiges Prinzip: die Subsidiarität. Es bedeutet: Die EU soll nur regeln, was sie besser kann als die Länder allein. Alles andere wird möglichst nah bei den Menschen entschieden.
assets/img/buch/eu-werkstatt/grenze-schweiz.jpgDrei Einrichtungen bauen gemeinsam jedes EU-Gesetz. Die erste ist die EU-Kommission. Sie ist so etwas wie die Regierung der Union: 27 Kommissar:innen, eine:r pro Land, geführt von Ursula von der Leyen. Die Kommission verwaltet und passt auf, dass alle die Verträge einhalten. Und nur sie hat das Initiativrecht. Das heißt: Nur die Kommission darf offiziell neue Gesetze vorschlagen.
Die zweite Einrichtung ist das EU-Parlament. Es vertritt die Bürger:innen. Es ist die einzige EU-Einrichtung, die direkt gewählt wird – alle fünf Jahre, in Österreich schon ab 16 Jahren. Seine 720 Abgeordneten sitzen nicht nach Ländern zusammen. Sie sitzen nach politischer Richtung in Gruppen, den Fraktionen. Die dritte Einrichtung ist der Rat der EU (Ministerrat). Er vertritt die Regierungen. Je nach Thema treffen sich die passenden Minister:innen der 27 Staaten. Bei Umweltgesetzen kommen zum Beispiel alle Umweltminister:innen zusammen.
Achtung, hier verwechselt man leicht etwas. Der Europäische Rat ist etwas anderes. Dort sitzen die Staats- und Regierungschefs. Sie beschließen keine Gesetze, sondern nur die großen Leitlinien. Und der „Europarat" in Straßburg gehört gar nicht zur EU.
assets/img/buch/eu-werkstatt/plakat-euwahl.jpgDer normale Weg eines EU-Gesetzes heißt Mitentscheidung. Er läuft so: Die Kommission legt einen Vorschlag vor. Dann beraten Parlament und Ministerrat. Beide dürfen etwas ändern, und beide müssen am Ende zustimmen. Können sie sich nicht einigen, gibt es eine besondere Runde: den Trilog. Dort verhandeln Vertreter:innen von Parlament, Ministerrat und Kommission einen Kompromiss. Insgesamt gibt es bis zu drei „Lesungen". Scheitern alle, ist der Vorschlag gescheitert. Am Ende steht das fertige Gesetz. Es ist entweder eine Verordnung oder eine Richtlinie. Eine Verordnung gilt sofort überall gleich. Eine Richtlinie gibt nur das Ziel vor – jedes Land baut sie in eigene Gesetze um. Beides zusammen nennt man EU-Gesetz.
Oft versucht die EU zuerst den sanften Weg. Sie bittet eine Branche um eine freiwillige Vereinbarung. Beim Ladekabel klappte das nur halb. 2009 unterschrieben fast alle Hersteller, dass sie sich einigen wollen. Nur Apple machte nicht mit. Nach Jahren des Wartens schlug die Kommission 2021 die USB-C-Pflicht vor. 2022 stimmten Parlament und Rat zu. Seit dem 28. Dezember 2024 gilt sie für neue Handys, Tablets und Kopfhörer [5]. Beim Roaming war es ähnlich. Freiwillige Preissenkungen reichten nicht. Also kamen ab 2007 feste Regeln. Seit dem 15. Juni 2017 kostet das Handy im EU-Ausland nichts extra [6].
assets/img/buch/eu-werkstatt/usbc-ladekabel.jpgSeit 2012 haben EU-Bürger:innen ein eigenes, offizielles Werkzeug: die Europäische Bürgerinitiative (kurz EBI). Die Regeln sind klar. Zuerst meldet ein Komitee aus mindestens 7 Personen aus 7 EU-Ländern die Initiative an. Danach bleiben 12 Monate Zeit. In dieser Zeit muss man 1 Million Unterschriften aus mindestens 7 Ländern sammeln. In Österreich darfst du ab 16 unterschreiben [7]. Schafft man das, muss die Kommission die Initiator:innen anhören. Und sie muss innerhalb von sechs Monaten begründet antworten. Sie muss dem Wunsch aber nicht folgen. Eine EBI ist also stärker als eine Petition (eine einfache Bitte an die Behörden). Aber sie ist kein Volksbegehren mit Gesetzeskraft.
Echte Fälle zeigen, was daraus werden kann. „Right2Water" (Wasser ist ein Menschenrecht) war die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Sie floss in die neue EU-Trinkwasser-Richtlinie ein. „End the Cage Age" forderte ein Ende der Käfig-Haltung. Sie sammelte 2018–2019 1.397.113 Unterschriften aus 18 Ländern. 2021 versprach die Kommission ein Gesetz gegen Käfige [8]. Vorgelegt hat sie es bis heute nicht. Darum verklagten die Initiator:innen sie 2024 vor dem Gericht der EU [9]. „Stop Vivisection" kämpfte gegen Tierversuche. Sie schaffte 1.173.130 Unterschriften und alle formalen Hürden. Die Kommission lehnte am 3. Juni 2015 trotzdem ab [10].
assets/img/buch/eu-werkstatt/unterschriften-stand.jpgWo Gesetze für 450 Millionen Menschen entstehen, kämpfen viele um Einfluss. Das nennt man Lobbyismus: Firmen und Verbände versuchen gezielt, die Politik zu beeinflussen. In der EU ist das erlaubt. Aber man muss sich eintragen lassen. Dafür gibt es das Transparenzregister, eine öffentliche Liste. Darin stehen über 12.000 Interessenvertretungen [11] – von Apple und Bayer bis zu Greenpeace und Verbraucherschützer:innen. Lobby-Arbeit ist also nicht automatisch „böse". Aber die Kräfte sind ungleich verteilt. Beim Ladekabel wehrte sich Apple über ein Jahrzehnt gegen ein einheitliches Kabel. Von der gescheiterten freiwilligen Vereinbarung 2009 bis zur USB-C-Pflicht 2024 vergingen 15 Jahre. Am Ende setzte sich das Gesetz trotzdem durch.
Die Demokratie hat aber auch eingebaute Grenzen. „Stop Brexit" wurde 2017 gar nicht erst zur Unterschriftensammlung zugelassen. Der EU-Vertrag (Artikel 50) gibt jedem Staat das Recht auszutreten. Die EU hatte also keine Zuständigkeit, den Brexit zu verhindern [12]. Die Ablehnung war rechtlich korrekt – so bitter sie für die Betroffenen war. Auch bei Glyphosat war es schwierig. Gegen dieses Pflanzenschutz-Mittel sammelte eine EBI 1,3 Millionen Unterschriften. Doch die EU-Behörde EFSA sah keinen Grund für ein Verbot. Und die Mitgliedstaaten fanden keine Mehrheit. Also verlängerte die Kommission 2023 die Zulassung um zehn Jahre, bis Ende 2033 [13]. Verfahren garantieren Fairness – aber nicht das Wunschergebnis.
assets/img/buch/eu-werkstatt/feldspritze-landwirtschaft.jpg
[1] Europäische Union: Zahlen und Fakten –
european-union.europa.eu
[2] Parlament Österreich: Vor 30 Jahren – Österreichs Weg in die Europäische Union –
parlament.gv.at
[3] Europäisches Parlament: Der EWR, die Schweiz und der Norden (Kurzdarstellung) · EDA: Überblick bilateraler Weg –
europarl.europa.eu ·
europa.eda.admin.ch
[4] Europäisches Parlament: Ergebnisse der Europawahl 2024 (Sitze & Wahlbeteiligung) –
results.elections.europa.eu
[5] Bundesumweltministerium (DE): Einheitliches Ladekabel ist jetzt Standard · Europäisches Verbraucherzentrum Österreich: USB-C für alles? –
bundesumweltministerium.de ·
europakonsument.at
[6] Europäische Kommission: The history of roaming –
digital-strategy.ec.europa.eu
[7] oesterreich.gv.at: Europäische Bürgerinitiative (Regeln, Unterschriftsalter) · EU-Parlament: Kurzdarstellung EBI –
oesterreich.gv.at ·
europarl.europa.eu
[8] EU-Register der Bürgerinitiativen: End the Cage Age (Unterschriften & Antwort der Kommission) –
europa.eu/citizens-initiative
[9] Albert Schweitzer Stiftung: „End the Cage Age" klagt gegen EU-Kommission (2024) –
albert-schweitzer-stiftung.de
[10] EU-Register der Bürgerinitiativen: Stop Vivisection · EU-Kommission: Antwort vom 3.6.2015 –
citizens-initiative.europa.eu ·
europa.eu/rapid
[11] EU-Transparenzregister · EU-Parlament: Mehr Klarheit über Lobbyarbeit –
transparency-register.europa.eu ·
europarl.europa.eu
[12] EU-Kommission: Registrierungs-Entscheidungen 2017 – Ablehnung der Initiative gegen den Brexit –
citizens-initiative.europa.eu
[13] Bundeszentrale für politische Bildung: EU verlängert Glyphosat-Genehmigung (2023) –
bpb.de